Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(gültig ab 01.01.2013)
1. Geltungsbereich und Änderungen
2. Angebote
3. Vertragspartner
4. Auslösen von Bestellungen
5. Bestellvarianten
6. Bestellzeitraum, Nachbestellungen, Abmeldungen
7. Preise, Zahlung
8. Magnetkarte und Haftung für diese
9. Abrechnung Schule und Kindertagesstätte (Kita)
10. „Bildung und Teilhabe“ und „Kindertagesförderungsgesetz“
11. Abrechnung „Essen auf Rädern“
12. Mahnungen
13. Lieferung, Reklamationen, Beanstandungen
14. Kündigung
15. Nebenabsprachen
16. Gerichtsstand
17. Salvatorische Klausel
1. Geltungsbereich und Änderungen
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für den gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Abweichungen werden von den Vertragspartnern ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse basieren ausschließlich auf unseren AGB.
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In unseren freibleibenden Angeboten behalten wir uns Änderungen vor. Dieses gilt auch nach Vertragsabschluss, soweit die Änderungen zumutbar und unwesentlich sind bzw. als handelsüblich bezeichnet werden können.
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Vertragspartner sind Einzelkunden, Erziehungsberechtigte, Vereine, Gesellschaften, Behörden, Parteien, Einrichtungen und Träger von Einrichtungen und andere juristische Personen. Bei Einrichtungswechsel – wie Kitawechsel, Wechsel von der Krippe in die Kita oder von der Kita in die Schule bzw. Schulwechsel – ist der Abschluss neuer Versorgungsvereinbarungen notwendig. Bestehende Vereinbarungen sind außer Kraft. Voraussetzung ist, dass der Dienstleistende Schwerin Menü ist.
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Grundlage dazu bildet eine ordentliche, schriftliche Anmeldung unter Angabe der Adressdaten, Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen) und der Erklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren. Der Kunde/die Eltern ist/sind verpflichtet, Veränderungen dieser Daten sofort gegenüber Schwerin Menü GmbH zur Unterstützung einer ordentlichen Rechnungslegung mitzuteilen. Bestellungen können online im Internet, am Terminal oder durch Abgabe in Papierform in der jeweiligen Einrichtung, telefonisch oder per Speiseplan über Fax ausgelöst werden. Online im Internet mit persönlichen Zugangsdaten, am Terminal mit Magnetkarte und persönlichen Zugangsdaten.
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6. Bestellzeitraum, Nachbestellungen, Abmeldungen
Die Bestellungen für Kita-Kinder und Schüler erfolgen in der Regel jeweils für einen Kalendermonat. Nicht gezeichnete Bestelltage oder Mahlzeiten bleiben zahlen- und kostenmäßig unberücksichtigt. Firmen- und Privatkunden sowie Kunden in Senioreneinrichtungen bestellen wochen- oder monatsweise. Bestellungen für den lfd. Tag sind werktags bis spätestens 8.00 Uhr möglich.
online |
werktags spätestens bis 8.00 Uhr -für den laufenden Tag: Nachbestellungen und Abmeldungen |
am Terminal |
(nicht an allen Schulen vorhanden) werktags bis 14.00 Uhr für den Folgetag -Nachmeldungen und Abmeldungen |
per Fax oder Telefon >> Zurück. |
werktags 6.30 bis spätestens 8.00 Uhr und
8.45 bis 15.30 Uhr -Nachbestellungen und Abmeldungen ab 8.45 Uhr - Anmeldung von Neukunden ab dem Folgetag |
Abrechnungstechnische Vertragsrundlage ist die beim Dienstleister,
der Schwerin Menü GmbH, einzusehende Preisliste.
Dem Dienstleister bleiben Preisanpassungen unter Wahrung
einer Ankündigungsfrist von 4 (vier) Kalenderwochen
vorbehalten.
Die Bekanntgabe von Preisveränderungen
erfolgt als Nachtrag zur monatlichen Rechnung oder durch
ein gesondertes Informationsblatt als Anhang zum Speiseplan
des vorhergehenden Monats. Zustellungsdatum und damit
Beginn des Ablaufs der Ankündigungsfrist ist das
Ausstellungsdatum der Preisanpassung.
Mit der Wirksamkeit
der Preisänderung verlieren auch vertraglich vereinbarte
Sonderpreise und Einzelabsprachen ihre Gültigkeit.
Eine Neuverhandlung mit dem Dienstleister bleibt dem
Kunden vorbehalten.
Für Endverbraucher ist
die MwSt. Bestandteil des Preises, auch wenn diese nicht
gesondert ausgewiesen ist.
Rechnungen sind innerhalb
von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
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8. Magnetkarte und Haftung für diese
(System nicht an allen Schulenvorhanden)1. |
Der Kunde/Schüler erhält eine Magnetkarte, auf der sein persönlicher Zugangscode gespeichert ist. |
2. |
Mit der Magnetkarte kann der Kunde unter Angabe seiner persönlichen Zugangsdaten am Terminal in der jeweiligen Schule die monatliche Bestellung, Nachmeldung oder Abbestellung vornehmen. |
3. |
Für die Magnetkarte wird eine einmalige
Gebühr in Höhe von 5,00 €
erhoben. Bei Verlust oder vorsätzlicher Beschädigung kann kostenpflichtig (5,00 €) eine neue Karte beantragt werden. Dies ist formlos per E-Mail oder auf dem Postweg möglich. |
4. |
Die Magnetkarte ist nicht auf andere Personen
oder Einrichtungen übertragbar. Bei Verlust haftet der Kunde, bis zu der vom Besitzer veranlassten Sperrung, für den möglichen Missbrauch. Bei Weitergabe der persönlichen Zugangsdaten bzw. gestohlenen Geheimzahlen und nachfolgendem Missbrauch haftet ausschließlich der Kunde. |
5. |
Für Online-Bestellungen erhält der
Kunde auf Anfrage per E-Mail seine persönlichen
Zugangsdaten. |
9. Abrechnung Schule und Kindertagesstätte (Kita)
Die Erstellung der Unkostenbeiträge für Essen-Teilnehmer
in Schule und Kita erfolgt bargeldlos per Lastschrift
auf der Grundlage eines durch den Kunden erteilten Abbuchungsauftrages
entsprechend der Vereinbarung für den laufenden
oder zurückliegenden Monat. Die Eltern/die Kunden
haften zum Zeitpunkt der Zahlungstermine für die
notwendige Kontendeckung. Einzugszeitraum ist der 1.
bis 5.Werktag eines jeden Monats.
Für verspätet
eingehende Monatsbestellungen erfolgt der Bankeinzug
nach Möglichkeit in der Zeit vom 5. bis zum 10.
Werktag des Monats.
Sofern die Rechnungszustellung
nicht per elektronische Post erfolgt, erhält der
Kunde/Eltern/Schule den Beleg über die jeweilige
Essenausgabestelle.
Für den Nachdruck bereits
erhaltener oder zugestellter Rechnungen kann für
jeden Monat eine Gebühr von 5,00 € erhoben
werden.
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10. „Bildung und Teilhabe“ und „Kindertagesförderungsgesetz“
Anspruch auf die finanzielle Berücksichtigung einer
Förderung bzw. Stützung der Verpflegung nach
dem Kindertagesförderungsgesetz (Kifög-M-V)
oder bzw. und nach „Bildung und Teilhabe“
(B und T) besteht erst ab Vorlage/Eingang der behördlichen
Bescheide/Bewilligungen bei der Schwerin Menü GmbH.
Für die zeitnahe Vorlage o.g. Dokumente (Gutscheine,
Bewilligungen) in Kopie ist der Antragsteller verantwortlich.
Für alle davor liegenden, erbrachten Verpflegungsleistungen
ist zunächst der volle Kostensatz zubegleichen.
Sich, aus der Datierung des Dokuments ergebene Gutschriften
werden nach Vorlage erstattet bzw. verrechnet.
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11. Abrechnung „Essen auf Rädern“
Im Rahmen der Versorgungsleistungen „Essen auf Rädern“
erfolgt der Kostenausgleich durch wöchentliche Rechnungslegung
gegen Barzahlung. Bei Erteilung der Einzugsermächtigung
besteht auch die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
nach zeitlicher Vereinbarung.
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Das Mahnverfahren setzt sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist
und auch bei Rückbelastung durch die Hausbank des
Kunden ein. Eventuell anfallende Rückbuchungsgebühren
z.B. bei fehlender Kontodeckung trägt derKunde.
Nach Zustellung der 2. Mahnung bzw. einem Zahlungsrückstand
von zwei Monatsrechnungen ist der Dienstleister berechtigt,
die Zustellpause vorzunehmen (Einstellung der Verpflegung).
Für jede Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr
von 5,00 € fällig.
Bei Eintritt der Zustellpause
ist der Dienstleister zur Weitergabe der persönlichen
Daten des Kunden berechtigt (z.B. an die Schufa).
Mit Kunden, die Zahlungsrückstände aus früheren
Geschäftsverbindungen haben, erfolgt der Abschluss
einer erneuten Vereinbarung nur nach Ausgleich des Schuldbetrages.
Außerdem ist der Dienstleister berechtigt, eine
Sicherheitsleistung/Kaution in Höhe von 50,00 €
zu vereinnahmen. Die Rückzahlung bzw. Verrechnung
erfolgt mit der Beendigung der Geschäftsverbindung.
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13. Lieferung, Reklamationen, Beanstandungen
Sofern eine Zeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde,
sind Lieferzeiten zirka Fristen. Für die Einhaltung
einer vereinbarten Frist, ist der Zeitpunkt der Übergabe
maßgebend. Vernachlässigt der Kunde seine
Mitwirkungspflicht, so kann diese zur Stornierung der
Lieferleistung führen. Verzögerungen oder Lieferausfall
aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen von uns
nicht zu vertretenen Umständen, befreien uns für
die Dauer ihres Bestehens von jeglichen Schadensersatzforderungen.
Bei Fehllieferungen oder bei Mängelerscheinungen
ist uns stets Gelegenheit zur Nachlieferung in einer
angemessenen Frist zu geben. Reklamationen sind am Liefertag
bis 15.00 Uhr zulässig.
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Einzelkunden - „Essen auf Rädern“: bereitsgetätigte
Bestellungen können ohne Einhaltung einer Frist
zum nächsten Werktag storniert werden.
Einzelkunden
– Schüler und Kindertagesstättenversorgung:
Eltern haben die Möglichkeit, bestehende Vereinbarungen
mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende zu
kündigen. Das Recht zur Abmeldung bzw. fristloser
Kündigung aus wichtigem Grund wird dadurch nicht
eingeschränkt.
Die Kündigung von Versorgungs-
und Dienstleistungsverträgen mit Einrichtungen,
Trägern von Einrichtungen, Vereinen, Gesellschaften
und Ämtern und Behörden oder anderen juristischen
Personen sind mit der Frist von 4 Kalendermonaten zulässig.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht
für Einzelkunden, Einrichtungen, Trägern von
Einrichtungen, Vereinen, Gesellschaften und Ämtern
und Behörden nicht bei marktüblichen Preisänderungen.
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Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Änderungen und
Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
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Für eventuelle Streitigkeiten die sich aus den Geschäftsverbindungen
ergeben ist der Gerichtsstand der Sitz des Dienstleistenden,
sofern der Vertragspartner Kaufmann ist. Unberührt
bleibt das Recht des Dienstleistenden auch am Sitz des
Kunden zu klagen.
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Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Allgemeinen
Geschäftbedingungen der geltenden Rechtslage nicht,
nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten,
so bleiben die übrigen Teile gleichwohl in ihrem
Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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