Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(gültig ab 01.01.2013)

1. Geltungsbereich und Änderungen
2. Angebote

3. Vertragspartner

4. Auslösen von Bestellungen

5. Bestellvarianten

6. Bestellzeitraum, Nachbestellungen, Abmeldungen

7. Preise, Zahlung

8. Magnetkarte und Haftung für diese

9. Abrechnung Schule und Kindertagesstätte (Kita)

10. „Bildung und Teilhabe“ und „Kindertagesförderungsgesetz“

11. Abrechnung „Essen auf Rädern“

12. Mahnungen

13. Lieferung, Reklamationen, Beanstandungen

14. Kündigung

15. Nebenabsprachen

16. Gerichtsstand

17. Salvatorische Klausel

 

1. Geltungsbereich und Änderungen

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für den gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Abweichungen werden von den Vertragspartnern ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse basieren ausschließlich auf unseren AGB.
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2. Angebote

In unseren freibleibenden Angeboten behalten wir uns Änderungen vor. Dieses gilt auch nach Vertragsabschluss, soweit die Änderungen zumutbar und unwesentlich sind bzw. als handelsüblich bezeichnet werden können.
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3. Vertragspartner

Vertragspartner sind Einzelkunden, Erziehungsberechtigte, Vereine, Gesellschaften, Behörden, Parteien, Einrichtungen und Träger von Einrichtungen und andere juristische Personen. Bei Einrichtungswechsel – wie Kitawechsel, Wechsel von der Krippe in die Kita oder von der Kita in die Schule bzw. Schulwechsel – ist der Abschluss neuer Versorgungsvereinbarungen notwendig. Bestehende Vereinbarungen sind außer Kraft. Voraussetzung ist, dass der Dienstleistende Schwerin Menü ist.
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4. Auslösen von Bestellungen

Grundlage dazu bildet eine ordentliche, schriftliche Anmeldung unter Angabe der Adressdaten, Telefonnummer (für eventuelle Rückfragen) und der Erklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren. Der Kunde/die Eltern ist/sind verpflichtet, Veränderungen dieser Daten sofort gegenüber Schwerin Menü GmbH zur Unterstützung einer ordentlichen Rechnungslegung mitzuteilen. Bestellungen können online im Internet, am Terminal oder durch Abgabe in Papierform in der jeweiligen Einrichtung, telefonisch oder per Speiseplan über Fax ausgelöst werden. Online im Internet mit persönlichen Zugangsdaten, am Terminal mit Magnetkarte und persönlichen Zugangsdaten.
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5. Bestellvarianten 

 Kindertages-
 stätten
 Schulen

Essen auf Rädern
Firmen- u. Privatkunden, Senioreneinrichtungen

 Kontaktdaten
 online  online  online  info@schwerin-menue.de
 per Fax  per Fax  per Fax  0385 / 676702-22
 telefonisch  telefonisch  telefonisch  0385 / 676702-0
 Als Dauer-vorbestellung
 am Terminal
   manuell in der jew. Schule

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6. Bestellzeitraum, Nachbestellungen, Abmeldungen

Die Bestellungen für Kita-Kinder und Schüler erfolgen in der Regel jeweils für einen Kalendermonat. Nicht gezeichnete Bestelltage oder Mahlzeiten bleiben zahlen- und kostenmäßig unberücksichtigt. Firmen- und Privatkunden sowie Kunden in Senioreneinrichtungen bestellen wochen- oder monatsweise. Bestellungen für den lfd. Tag sind werktags bis spätestens 8.00 Uhr möglich.

online
 
werktags spätestens bis 8.00 Uhr
-für den laufenden Tag: Nachbestellungen und Abmeldungen
 am Terminal
 
 
(nicht an allen Schulen vorhanden)
werktags bis 14.00 Uhr für den Folgetag
-Nachmeldungen und Abmeldungen
 per Fax
oder Telefon
 
 
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werktags 6.30 bis spätestens 8.00 Uhr und 8.45 bis 15.30 Uhr
-Nachbestellungen und Abmeldungen
ab 8.45 Uhr - Anmeldung von Neukunden ab dem Folgetag
 


7. Preise, Zahlung

Abrechnungstechnische Vertragsrundlage ist die beim Dienstleister, der Schwerin Menü GmbH, einzusehende Preisliste. Dem Dienstleister bleiben Preisanpassungen unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von 4 (vier) Kalenderwochen vorbehalten.
Die Bekanntgabe von Preisveränderungen erfolgt als Nachtrag zur monatlichen Rechnung oder durch ein gesondertes Informationsblatt als Anhang zum Speiseplan des vorhergehenden Monats. Zustellungsdatum und damit Beginn des Ablaufs der Ankündigungsfrist ist das Ausstellungsdatum der Preisanpassung.
Mit der Wirksamkeit der Preisänderung verlieren auch vertraglich vereinbarte Sonderpreise und Einzelabsprachen ihre Gültigkeit. Eine Neuverhandlung mit dem Dienstleister bleibt dem Kunden vorbehalten.
Für Endverbraucher ist die MwSt. Bestandteil des Preises, auch wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
Rechnungen sind innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
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8. Magnetkarte und Haftung für diese

(System nicht an allen Schulenvorhanden)
1.
 
Der Kunde/Schüler erhält eine Magnetkarte, auf der sein persönlicher Zugangscode gespeichert ist.
2.
 
 
Mit der Magnetkarte kann der Kunde unter Angabe seiner persönlichen Zugangsdaten am Terminal in der jeweiligen Schule die monatliche Bestellung, Nachmeldung oder Abbestellung vornehmen.
3.
 
 
 
 
Für die Magnetkarte wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
Bei Verlust oder vorsätzlicher Beschädigung kann kostenpflichtig (5,00 €) eine neue Karte beantragt werden. Dies ist formlos per E-Mail oder auf dem Postweg möglich.
4.
 
 
 
 
 
Die Magnetkarte ist nicht auf andere Personen oder Einrichtungen übertragbar.
Bei Verlust haftet der Kunde, bis zu der vom Besitzer veranlassten Sperrung, für den möglichen Missbrauch. Bei Weitergabe der persönlichen Zugangsdaten bzw. gestohlenen Geheimzahlen und nachfolgendem Missbrauch haftet ausschließlich der Kunde.
5.
 
 
Für Online-Bestellungen erhält der Kunde auf Anfrage per E-Mail seine persönlichen Zugangsdaten.
 

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9. Abrechnung Schule und Kindertagesstätte (Kita)

Die Erstellung der Unkostenbeiträge für Essen-Teilnehmer in Schule und Kita erfolgt bargeldlos per Lastschrift auf der Grundlage eines durch den Kunden erteilten Abbuchungsauftrages entsprechend der Vereinbarung für den laufenden oder zurückliegenden Monat. Die Eltern/die Kunden haften zum Zeitpunkt der Zahlungstermine für die notwendige Kontendeckung. Einzugszeitraum ist der 1. bis 5.Werktag eines jeden Monats.
Für verspätet eingehende Monatsbestellungen erfolgt der Bankeinzug nach Möglichkeit in der Zeit vom 5. bis zum 10. Werktag des Monats.
Sofern die Rechnungszustellung nicht per elektronische Post erfolgt, erhält der Kunde/Eltern/Schule den Beleg über die jeweilige Essenausgabestelle.
Für den Nachdruck bereits erhaltener oder zugestellter Rechnungen kann für jeden Monat eine Gebühr von 5,00 € erhoben werden.
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10. „Bildung und Teilhabe“ und „Kindertagesförderungsgesetz“

Anspruch auf die finanzielle Berücksichtigung einer Förderung bzw. Stützung der Verpflegung nach dem Kindertagesförderungsgesetz (Kifög-M-V) oder bzw. und nach „Bildung und Teilhabe“ (B und T) besteht erst ab Vorlage/Eingang der behördlichen Bescheide/Bewilligungen bei der Schwerin Menü GmbH.
Für die zeitnahe Vorlage o.g. Dokumente (Gutscheine, Bewilligungen) in Kopie ist der Antragsteller verantwortlich. Für alle davor liegenden, erbrachten Verpflegungsleistungen ist zunächst der volle Kostensatz zubegleichen. Sich, aus der Datierung des Dokuments ergebene Gutschriften werden nach Vorlage erstattet bzw. verrechnet.
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11. Abrechnung „Essen auf Rädern“

Im Rahmen der Versorgungsleistungen „Essen auf Rädern“ erfolgt der Kostenausgleich durch wöchentliche Rechnungslegung gegen Barzahlung. Bei Erteilung der Einzugsermächtigung besteht auch die Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nach zeitlicher Vereinbarung.
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12. Mahnungen

Das Mahnverfahren setzt sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist und auch bei Rückbelastung durch die Hausbank des Kunden ein. Eventuell anfallende Rückbuchungsgebühren z.B. bei fehlender Kontodeckung trägt derKunde. Nach Zustellung der 2. Mahnung bzw. einem Zahlungsrückstand von zwei Monatsrechnungen ist der Dienstleister berechtigt, die Zustellpause vorzunehmen (Einstellung der Verpflegung). Für jede Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € fällig.
Bei Eintritt der Zustellpause ist der Dienstleister zur Weitergabe der persönlichen Daten des Kunden berechtigt (z.B. an die Schufa).
Mit Kunden, die Zahlungsrückstände aus früheren Geschäftsverbindungen haben, erfolgt der Abschluss einer erneuten Vereinbarung nur nach Ausgleich des Schuldbetrages. Außerdem ist der Dienstleister berechtigt, eine Sicherheitsleistung/Kaution in Höhe von 50,00 € zu vereinnahmen. Die Rückzahlung bzw. Verrechnung erfolgt mit der Beendigung der Geschäftsverbindung.
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13. Lieferung, Reklamationen, Beanstandungen

Sofern eine Zeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, sind Lieferzeiten zirka Fristen. Für die Einhaltung einer vereinbarten Frist, ist der Zeitpunkt der Übergabe maßgebend. Vernachlässigt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so kann diese zur Stornierung der Lieferleistung führen. Verzögerungen oder Lieferausfall aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen von uns nicht zu vertretenen Umständen, befreien uns für die Dauer ihres Bestehens von jeglichen Schadensersatzforderungen. Bei Fehllieferungen oder bei Mängelerscheinungen ist uns stets Gelegenheit zur Nachlieferung in einer angemessenen Frist zu geben. Reklamationen sind am Liefertag bis 15.00 Uhr zulässig.
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14. Kündigung

Einzelkunden - „Essen auf Rädern“: bereitsgetätigte Bestellungen können ohne Einhaltung einer Frist zum nächsten Werktag storniert werden.
Einzelkunden – Schüler und Kindertagesstättenversorgung: Eltern haben die Möglichkeit, bestehende Vereinbarungen mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende zu kündigen. Das Recht zur Abmeldung bzw. fristloser Kündigung aus wichtigem Grund wird dadurch nicht eingeschränkt.
Die Kündigung von Versorgungs- und Dienstleistungsverträgen mit Einrichtungen, Trägern von Einrichtungen, Vereinen, Gesellschaften und Ämtern und Behörden oder anderen juristischen Personen sind mit der Frist von 4 Kalendermonaten zulässig.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht für Einzelkunden, Einrichtungen, Trägern von Einrichtungen, Vereinen, Gesellschaften und Ämtern und Behörden nicht bei marktüblichen Preisänderungen.
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15. Nebenabsprachen

Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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16. Gerichtsstand

Für eventuelle Streitigkeiten die sich aus den Geschäftsverbindungen ergeben ist der Gerichtsstand der Sitz des Dienstleistenden, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist. Unberührt bleibt das Recht des Dienstleistenden auch am Sitz des Kunden zu klagen.
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17. Salvatorische Klausel

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, so bleiben die übrigen Teile gleichwohl in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
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Vitamin- und nährstoffreiche, sowie abwechslungsreiche Ernährung.
Lebensmittelhygiene als Schwerpunkt unserer Firmenphilosophie.