Hygienemanagement
Das Lebensmittelhygienerecht der Gemeinschaftsverpflegung nimmt in unserer Firmenphilosophie den zentralen Platz ein. Grundlage für das tägliche Handeln unserer Mitarbeiter ist das firmeninterne HACCP-Konzept ( Hazard Analysis and Critical Control Points). Detailliert werden in dieser Dokumentation alle Gefahrenpunkte analysiert, die die Lebensmittel vom Einkauf bis zum Verzehr durchlaufen. Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit hat in unserem Hause höchste Priorität und ist unser wichtigster Beitrag zum Schutz der Gesundheit unserer Tischgäste und Kunden. Das begründet, warum die täglichen prophylaktischen Eigenkontrollen Schwerpunkt des Handelns unseres Fachpersonals sind. Durch regelmäßige Schulungen erhalten unsere Mitarbeiter hierfür das notwendige Know-how. Neben unserer HACCP-Ordnung und ihrer kompromisslosen Umsetzung sind nachfolgende gesetzliche Verordnungen für uns bindend:
Verordnung (EG) Nr. 178/2002
Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Verordnung (EG) Nr. 853/2004